U-Wert

Der U-Wert ist der Wärmedurchgangskoeffizient von Baustoffen in [W/m²K]. Er ersetzt den früher gebräuchlichen k-Wert.

Er gibt die Energiemenge an, die in einer Stunde durch eine Fläche von 1 m² fließt, wenn sich die beidseitig anliegenden Lufttemperaturen um 1 K unterscheiden. Der Wärmedurchgangskoeffizient ist eine spezifische Kennzahl der Materialzusammensetzung eines Bauteils. Sein Kehrwert ist der Wärmedurchgangswiderstand RT in [K m²)/W].

UV-Durchlässigkeit

Die UV-Durchlässigkeit von Verglasungen nach DIN EN 410 wird für den Wellenlängenbereich von 280 nm bis 380 nm angegeben.

UVV Kassen

Alte Unfallverhütungsvorschrift (UVV) "Kassen" für Banken und Sparkassen. Heute müssen beim Neubau z.B. von Schaltern spezielle Anforderungen bezüglich der Verglasung eingehalten werden. Es sind nur durchschusshemmende Verglasungen des Typs P7B nach DIN EN 356/ BR3-S (DIN EN 1063), früher C2SA zulässig.

Ultraschallschweißen

Das Ultraschallschweißen ist eine neuartige Alternative zu Klebeverbindungen. Bei dem Verfahren werden Glas und Aluminium durch einen speziellen Schweißprozess nicht lösbar verbunden: Die Fügeflächen der beiden Werkstoffe werden mittels Ultraschall in Schwingungen versetzt und gehen so eine dauerhafte Verbindung ein.

Das Verfahren befindet sich noch im Rahmen der Forschung und kann bisher nur im kleinen Maßstab angewendet werden.

Umwehrungen

Für Umwehrungen aus Glas, die Personen gegen Absturz sichern, gelten die Technischen Regeln für die Verwendung von absturzsichernden Verglasungen (TRAV).

Ü-Zeichen

Die technischen Baubestimmungen werden durch die Landesbauordnungen der Bundesländer (LBO) geregelt. Nur Bauprodukte, die den in den Bauregellisten bekanntgemachten technischen Regeln entsprechen, dürfen verwendet werden. Gekennzeichnet werden sie durch das Übereinstimmungszeichen (Ü-Zeichen).

Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) hat die Aufgabe, die technischen Regeln für Bauprodukte und Bauarten zu definieren und im Einvernehmen mit den obersten Bauaufsichtsbehörden der Länder bekannt zu machen. Anerkannte Prüf- und Zertifizierungsstellen übernehmen die Prüfung und die Bestätigung der Übereinstimmung. Mit dem Ü-Zeichen bestätigt der Hersteller, dass für das in seinem Werk gefertigte Bauprodukt ein Übereinstimmungsnachweis mit den technischen Regeln oder Verwendbarkeitsnachweisen geführt wurde.

Überkopfverglasungen

Die Technischen Regeln für die Verwendung von linienförmig gelagerten Verglasungen (TRLV) stufen Verglasungen ab einer Neigung von mehr als 10° gegen die Vertikale als Überkopfverglasung ein.

 
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